RAMMSTEIN

EUROPE STADIUM TOUR 2019

Am 17. September verkünden Rammstein auf ihren Websites: „Fast fertig! Aufnahmen von Orchester und Chor in Minsk für das siebte Studioalbum.“ Dazu veröffentlicht die Band zwei Fotos der Session und ein Zitat aus ihrem Song „Adios“, das auch die  Arbeitsanweisung für Rammstein sein könnte: „Geigen brennen mit Gekreisch, Harfen schneiden sich ins Fleisch.“
Seit fast 10 Jahren warten Rammstein-Fans nun schon sehnsüchtig auf den Nachfolger des Albums „Liebe ist für alle da“. Kein Wunder, dass die Ankündigung neuer Musik wie ein Lauffeuer durch die internationalen Medien ging. Nun legen Rammstein noch einmal  nach:
Parallel zum Erscheinen ihres bisher unbetitelten neuen Albums (Frühjahr 2019) spielen Rammstein ab Mai 2019 die erste Stadiontournee ihrer Geschichte. Wer die dramatischen, perfekt inszenierten Liveshows der Band kennt, mag zwar gedacht haben es ginge nicht mehr größer, aber bei Rammstein kann man sicher sein, dass die Band auch für diese, nun noch gewaltigeren Bühnen, Außergewöhnliches geplant hat!


Hospitality

Verfolgen Sie das Konzertgeschehen zum Beispiel im Hospitality-Bereich „Business Seat Classic“ von gepolsterten Business Seats im Ost-Unterrang der HDI Arena. Vor und nach dem Konzert erwartet Sie ein Catering in Form eines Kalt- und Warmspeisenbuffets sowie eine Auswahl an alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken. Die Business-Bereiche sind mindestens 1,5 Stunden vor Konzertbeginn und bis eine Stunde nach Konzertende für Sie geöffnet.

 Das Hospitality-Angebot für Rammstein finden Sie hier

Sie möchten das Konzert in exklusivem Ambiente genießen? Sichern Sie sich Ihre Business-Tickets zu dieser Konzert hier.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hannover 96 Arena GmbH & CO. KG für den Verkauf von Tickets für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH (Business Seats)

1. Geltungsbereich, Vertragsbeziehungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für den Erwerb von Konzertkarten von der Hannover 96 Arena GmbH & CO. KG (nachfolgend "wir" oder "uns") für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH (nachfolgend "MCT"). Sie regeln die Beziehungen zwischen uns und den Kartenkäufern (nachfolgend "Sie" oder "Kunde"). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets") und andere Leistungen. Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders  lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.
1.2. Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren.2

2. Limitierter Ticketerwerb

2.1. Der Ticketkauf pro Person ist auf eine maximale Anzahl von sechs (6) Tickets beschränkt. Sie dürfen für die Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur diese Anzahl an Tickets erwerben. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende  Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid- Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.
2.2. Im Falle eines Verstoßes gegen Ziff. 2.1. gilt Ziff. 5.

3. Personalisierung der Tickets und Verbot der Weitergabe von Tickets

3.1. Die Tickets sind personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets.
3.2. Der von Ihnen beim Kauf angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Wenn Sie mehrere personalisierte Tickets erwerben, werden Sie während des Kaufs aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse(n) der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden ("relative Fixschuld"). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei uns zu einem erheblichen Mehraufwand durch Konflikte bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl wir bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten können und dadurch wieder Plätze verfügbar werden.
Müssten wir Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behalten wir uns aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).
3.3. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit uns geschlossen haben. Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, nach Maßgabe dieser AGB, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf dem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit ihrem/seinem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.
3.4. Wir sind nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. Wir werden auch dann unserem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.
3.5. Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets an Dritte oder eine Versteigerung der Tickets über ein  Internetauktionshaus oder nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit uns (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nicht auf einen Dritten übertragen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verbote gilt Ziff. 5.
3.6. Sofern Sie das Ticket nicht nutzen möchten/können, besteht unter den Voraussetzungen von Ziff. 4 die Möglichkeit, das/die Ticket(s) zurückzugeben.

4. Rückgabe von Tickets

4.1. Es steht Ihnen die Möglichkeit offen, unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen Tickets zurückzugeben, wenn Sie das/die Ticket(s) nicht nutzen wollen/können. Dies setzt voraus, dass das oder die freiwerdende(n) Ticket(s) anschließend von uns neu verkauft werden. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
4.2. Durch die Nutzung der Rückgabeoption bieten Sie uns die Rückgabe des/der Tickets an und erlauben uns, das/die freiwerdende(n) Ticket(s) in unserem Namen und auf unsere Rechnung erneut zum Kauf anzubieten. Erst mit einem Weiterverkauf durch uns wird Ihr Angebot auf Rückgabe des/der Tickets von uns angenommen.
4.3. Wir bieten das/die freiwerdende(n) Ticket(s) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bis jeweils maximal 24 Stunden vor dem Einlassbeginn eines Konzerts zum Verkauf an. Nur in Notfällen (kurzfristige Erkrankung des ursprünglichen Käufers oder Anlage 2 Ticketinhabers) bieten wir das/die freiwerdende(n) Ticket(s) bis acht (8) Stunden vor Einlassbeginn an. Sie legen den Preis fest, zu dem Ihr Ticket / Ihre Tickets verkauft werden sollen. Der Preis ist jedoch auf maximal auf den Originalkaufpreis des Tickets begrenzt.
4.4. Um sicherzustellen, dass die Rückgabe des/der freiwerdende(n) Ticket(s) ausschließlich durch den jeweils Berechtigten erfolgen, müssen Sie sich mit einem kopierfähigen amtlichen Ausweisdokument (nicht dem Personalausweis oder Pass), aus dem die Identität des Ticketinhabers hervor geht (z.B. Krankenversicherungskarte, Führerschein), identifizieren. Wir prüfen anhand des Ausweisdokuments, ob der auf dem freiwerdendenTicket angegebene Name des Käufers mit dem Namen auf dem Dokument übereinstimmt. Sollten Sie ein Ticket, das Sie für eine andere Person erworben haben, (Ziff. 3.2.) zurückgeben wollen, werden Sie von uns aufgefordert, ein kopierfähiges amtliches Ausweisdokument (nicht den Personalausweis oder Pass) dieser Person vorzulegen, aus dem die Identität des Ticketinhabers hervor geht (z.B. Krankenversicherungskarte, Führerschein). Wir prüfen anhand des Ausweisdokuments, ob der auf dem Ticket angegebene Name der Person, für die Sie das Ticket erworben haben, mit dem Namen auf dem Dokument übereinstimmt. Stimmen dieAngaben nicht überein, sind wir berechtigt, die Rückgabe des/der Tickets abzulehnen.
4.5. Sofern das oder die freiwerdenden Tickets verkauft werden, werden Sie hierüber umgehend informiert. Ihr(e)Ticket(s) wird/werden gesperrt, so dass sie nicht mehr zum Einlass berechtigen. Für den Käufer wird ein neues Ticket generiert. Der Käufer zahlt eine Gebühr von EUR 10,00. Der Betrag in Höhe des erzielten Kaufpreises wird nach der Veräußerung an Sie zurückerstattet. Sofern und soweit das oder die freiwerdenden Tickets nicht verkauft werden, werden Ihre Tickets nicht gesperrt, so dass sie nach wie vor zum Einlass berechtigen. Eine Weitergabe an und/oder über Dritte bleibt weiterhin unzulässig (vgl. Ziff. 3.5.).

5. Sperrung von Tickets

Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziff. 2.2. und 3.5. enthaltenen Verbote sind wir berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziff. 2.2. und 3.5. enthaltenen Verbote sind wir berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises. Die Sperrung kann auch durch MCT oder einem von MCT beauftragten  Dritten in unserem Auftrag erfolgen.

6. Ton- und / oder Bildaufnahmen

Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

7.1. Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.

8.Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hannover 96 Arena GmbH & CO. KG für den Verkauf von Tickets für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH (Logen)

1. Geltungsbereich, Vertragsbeziehungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für den Erwerb von Tickets von der Hannover 96 Arena GmbH & CO. KG nachfolgend "wir" oder "uns") für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH (nachfolgend "MCT"). Sie regeln die  Beziehungen zwischen uns und den Kartenkäufern (nachfolgend "Kunde"). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets") und andere Leistungen. Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB  verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.
1.2. Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb von Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren.

2. Verbot der Weitergabe von Tickets

2.1. Die Weitergabe der Tickets ist verboten. Hierzu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets an Dritte oder eine Versteigerung von Tickets über ein Internetauktionshaus oder nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen.
2.2. Im Fall eines Verstoßes gegen das in Ziff. 2.1 enthaltene Verbot sind wir berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen das in Ziff. 2.1 enthaltene Verbot sind wir berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises. Die Sperrung kann auch durch MCT oder einem von MCT beauftragten Dritten in unserem Auftrag erfolgen.

3. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

3.1. Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.
3.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
handelt.

Infos

Dienstag, 2. Juli 2019 - 19:30